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Dienstag, 6. Januar 2009
 
Wie muss ein Rauchwarnmelder gewartet werden? Drucken E-Mail

Einmal jährlich - Wartung und Instandhaltung:

Der Rauchwarnmelder muss entsprechend der Bedienungsanleitung, jedoch mindestens einmal jährlich einer Funktionskontrolle unterzogen werden.

Dazu gehört eine Sichtprüfung, ob Raucheintrittsöffnungen frei sind oder der Melder beschädigt ist. Mittels Prüftaste wird probeweise ein Alarm ausgelöst. Bei einem Fehlverhalten ist die Batterie zu ersetzen. Ist der Rauchwarnmelder nach einem Batteriewechsel nicht funktionsfähig, muss dieser ersetzt werden.

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