| Welche Bundesländer haben eine gesetzliche Regelung für den Einbau von Rauchwarnmeldern? |
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Die Zahl von ca. 500 Toten bei Bränden in Deutschland ist erschreckend und zugleich alarmierend. Seit Jahren fordern Landesfeuerwehrverbände, Berufsfeuerwehren ebenso der Fachverband Elektro- und Informationstechnik landesweit eine entsprechende Änderung der Bauvorschriften zur Vermeidung von Rauchtoten. Da in Deutschland nur rund jede zehnte Wohnung mit entsprechenden Rauchwarnmeldern ausgestattet ist, hat jetzt bereits das fünfte Bundesland eine Rauchmelderpflicht für Wohnungen in der Landesbauordnung festgeschrieben. 2003 führte Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland eine Rauchmelderpflicht für alle Neubauten mit Wohnnutzung ein. Es folgten in weniger als zwei Jahren die Bundesländer Saarland, Schleswig-Holstein, Hamburg und Hessen. Im Jahr 2006 folgte Mecklenburg-Vorpommern. Seit Februar 2008 hat auch die Landesregierung von Thüringen beschlossen, eine Rauchwarnmelderpflicht in der Landesbauordnung zu verankern. Damit ist den genannten Bundesländern eine verbindliche Regelung im Baurecht in Kraft getreten. Ausreichend ist ein Mindestschutz mit batteriebetriebenen Rauchmeldern. Anzahl und Anordnung ergeben sich aus der DIN 14676 "Rauchmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung". Die Ausstattung für eine Wohnung mit normaler Nutzung (Schlafraum, Kinderzimmer, Flur) besteht somit in der Regel aus drei Rauchwarnmeldern. Die Daten zu weiteren gesetzlichen Regelungen entnehmen Sie bitte nachstehendem Link: |






