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Samstag, 31. Juli 2010
LBauO in Rheinland-Pfalz geändert... Drucken E-Mail
Landesbauordnung Rheinland-Pfalz:
Zweites Landesgesetz zur Änderung der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) am 04.07.2007 beschlossen. Wohnungsbestand muss mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden...

Artikel 1

Die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz vom 24. November 1998 (GVBl. S. 365), zuletzt geändert durch § 58 des Gesetzes vom 28. September 2005 (GVBl. S. 387), BS 213-1, wird wie folgt geändert:

Dem § 44 Abs. 8 wird folgender Satz 3 angefügt:
"Bestehende Wohnungen sind in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes entsprechend auszustatten."

Artikel 2

Das Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Mainz, den 4. Juli 2007
Der Ministerpräsident
Kurt Beck
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