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Donnerstag, 11. März 2010
Rauchwarnmelder-Pflicht in Sachsen-Anhalt Drucken E-Mail

Rauchwarnmelder-Pflicht bald auch in Sachsen-Anhalt 

Neugebaute und sanierte Wohnungen in Sachsen-Anhalt müssen demnächst mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Eine entsprechende Änderung der Landesbauordnung wurde am Dienstag vom Kabinett in Magdeburg auf den Weg gebracht. Nach der Anhörung der Verbände soll das Gesetz Mitte des Jahres in den Landtag eingebracht werden – die Verpflichtung gilt mit dem Tag der Verabschiedung. Bereits vorhandene Wohnungen müssen bis Ende 2020 nachgerüstet werden.


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